Ein Privatverkäufer handelt nicht regelmäßig und nicht mit Gewinnerzielungsabsicht
Wer häufig gleiche/neue Waren verkauft, kann rechtlich als gewerblicher Verkäufer gelten
2. Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
Privatverkäufer dürfen die Gewährleistung ausschließen
Übliche Formulierung:
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.“
Bei Arglist (bewusst verschwiegene Mängel) → Ausschluss unwirksam
Bei garantierten Eigenschaften → Haftung bleibt bestehen
3. Rückgabe & Widerrufsrecht
Rückgabe nur, wenn:
ausdrücklich vereinbart
Ware erheblich von der Beschreibung abweicht
4. Haftung für Schäden
Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen werden
Für leichte Fahrlässigkeit ist ein Ausschluss möglich (außer bei Personenschäden)
5. Wahrheitsgemäße Beschreibung
Ware muss korrekt beschrieben sein
Bekannte Mängel müssen angegeben werden
Falschangaben können zu:
Rückabwicklung
Schadensersatz
Anfechtung wegen Täuschung führen
6. Eigentum & Herkunft
Verkäufer muss rechtmäßiger Eigentümer der Ware sein
Verkauf von gestohlenen Gegenständen ist strafbar
Bei Markenartikeln: keine Fälschungen
7. Gefahrübergang beim Versand
Bei Privatverkauf gilt:
Käufer trägt das Versandrisiko, sobald die Ware dem Versanddienst übergeben wurde
Ausnahme:
Verkäufer hat schlecht oder unsachgemäß verpackt
8. Zahlung & Vertragsschluss
Kaufvertrag kommt zustande durch:
Angebot + Annahme (z. B. Chat, E-Mail)
Bezahlung meist per:
Überweisung
Barzahlung bei Abholung
Kein Anspruch auf bestimmte Zahlungsarten
9. Jugendschutz (wichtig)
Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung der Eltern verkaufen
Verträge können sonst schwebend unwirksam sein
10. Plattformen (z. B. eBay, Kleinanzeigen)
Zusätzlich gelten die AGB der Plattform
Plattformregeln ersetzen nicht das deutsche Recht
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