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📜 Grundregeln für Privatverkäufe in Deutschland

Verfasst: 9:57 pm So Jan 04, 2026
von R00T
1. Privatverkauf vs. gewerblicher Verkauf

Ein Privatverkäufer handelt nicht regelmäßig und nicht mit Gewinnerzielungsabsicht

Wer häufig gleiche/neue Waren verkauft, kann rechtlich als gewerblicher Verkäufer gelten


2. Gewährleistung (Sachmängelhaftung)

Privatverkäufer dürfen die Gewährleistung ausschließen

Übliche Formulierung:

„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.“

❗ Ausnahmen:

Bei Arglist (bewusst verschwiegene Mängel) → Ausschluss unwirksam

Bei garantierten Eigenschaften → Haftung bleibt bestehen


3. Rückgabe & Widerrufsrecht

❌ Kein Widerrufsrecht bei Privatverkäufen

Rückgabe nur, wenn:

ausdrücklich vereinbart

Ware erheblich von der Beschreibung abweicht


4. Haftung für Schäden

Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen werden

Für leichte Fahrlässigkeit ist ein Ausschluss möglich (außer bei Personenschäden)


5. Wahrheitsgemäße Beschreibung

Ware muss korrekt beschrieben sein

Bekannte Mängel müssen angegeben werden

Falschangaben können zu:

Rückabwicklung

Schadensersatz

Anfechtung wegen Täuschung führen


6. Eigentum & Herkunft

Verkäufer muss rechtmäßiger Eigentümer der Ware sein

Verkauf von gestohlenen Gegenständen ist strafbar

Bei Markenartikeln: keine Fälschungen


7. Gefahrübergang beim Versand

Bei Privatverkauf gilt:

Käufer trägt das Versandrisiko, sobald die Ware dem Versanddienst übergeben wurde

Ausnahme:

Verkäufer hat schlecht oder unsachgemäß verpackt


8. Zahlung & Vertragsschluss

Kaufvertrag kommt zustande durch:

Angebot + Annahme (z. B. Chat, E-Mail)

Bezahlung meist per:

Überweisung

Barzahlung bei Abholung

Kein Anspruch auf bestimmte Zahlungsarten


9. Jugendschutz (wichtig)

Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung der Eltern verkaufen

Verträge können sonst schwebend unwirksam sein


10. Plattformen (z. B. eBay, Kleinanzeigen)

Zusätzlich gelten die AGB der Plattform

Plattformregeln ersetzen nicht das deutsche Recht


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